Sicherheitstipp Sicheres Vorarlberg

FIS-Regeln – ein Beitrag zu mehr Sicherheit auf Skipisten

Bei den so genannten FIS-Regeln handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln, die für SkifahrerInnen und SnowboarderInnen auf allen Pisten weltweit Gültigkeit haben. Sie sind in etwa mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar und haben die primäre Aufgabe uns zu schützen.

Im Falle eines Unfalles wird geprüft, ob die beteiligten WintersportlerInnen die FIS-Regeln eingehalten haben. In jedem Fall aber lautet der oberste Grundsatz schlicht und einfach „Rücksicht zu nehmen“.

Tausende Menschen bevölkern jeden Winter die heimischen Pisten, was zwangsläufig das Risiko für Unfälle erhöht. Viele ließen sich jedoch verhindern, wenn SkifahrerInnen und SnowboarderInnen ihre Eigenverantwortung stärker wahrnehmen würden. Wie die Erfahrungen von PistenwächterInnen und PistenretterInnen zeigen, wird oft ohne Rücksicht auf Verluste nur das eigene Vergnügen ausgelebt.

Die hier aufgelisteten FIS-Regeln sind ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit auf Skipisten (nachzulesen auch an allen Talstationen der Seilbahnen):

  1. Rücksicht auf die anderen: Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
  6. Anhalten: Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.

 

 

  1. Beachten der Zeichen: Jeder Pistenteilnehmer muss die Markierungen und Hinweisschilder auf den Abfahrtsstrecken beachten.
  2. Verhalten bei Unfällen: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  3. Ausweispflicht bei Unfällen: Jeder Pistenteilnehmer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Weitere Infos zum Thema unter sicheresvorarlberg.at.

 

Freundliche Grüße
Mario Amann, Dr. B.A.
SICHERES VORARLBERG

 

Datum              13.12.2021

Inhalt               381 Wörter | 2819 Zeichen

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