Reisepass
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass oder länger als 5 Jahre abgelaufen
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
- Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
- alter Personalausweis
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Kinder unter 18 Jahren - aktueller Lichtbildausweis
- Erziehungsberechtigter mit gültigem Lichtbildausweis
- Heiratsurkunde bzw. Obsorge Bescheid der Eltern
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro
ab 12 Jahren: 75,90 Euro
Expresspass (Produktion innert drei Werktagen): 100,-- Euro
Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at.
Gemeinde Sulz
Hummelbergstraße 9
6832 Sulz
E-Mail
Tel: 05522 44 309