Biomasse
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und
alleiniges Heizsystem