Förderrichtlinien - Energie, Klima und Umwelt
Kundgemacht am 20.06.2022
Die Gemeinde Sulz sieht die Problematik des Klimawandels und ist bestrebt mit der von der Gemeindevertretung am 28.04.2022 beschlossenen Förderrichtlinie gezielte Schritte für den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung zu setzen. Mit der Förderrichtlinie soll die Zielsetzung einer erhöhten Nutzung erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz bei Heizanlagen verfolgt werden. Zur Schonung von Ressourcen und unserer Luft soll ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel gefördert werden.
Die Ziele der durch die Gemeindevertretung am 28.04.2022 beschlossenen Förderrichtlinie - Energie, Klima und Umwelt lauten:
- Steigerung der Energieeffizienz
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel
- Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Die Gemeinde Sulz gewährt nach Maßgabe der Verordnung im Anhang einmalige Zuschüsse zu folgenden Maßnahmen:
1. Energiesprechstunde
Die Kosten einer Energiesprechstunde werden pauschal mit EUR 97,50 (exkl. MwSt.) pro Beratung von der Gemeinde Sulz übernommen. Die Preise werden jährlich laut Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Die Rechnungslegung erfolgt durch das Energieinstitut Vorarlberg direkt an die Gemeinde Sulz.
2. Heizanlagen als Hauptheizsystem
Der Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 400,- je Anlage für nachstehende Heizsysteme gefördert:
- Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläse-Unterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
- Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
- Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
- Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Wärmepumpe für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je angeschlossene Wohneinheit, maximal jedoch EUR 1.000,- je Vorhaben gefördert.
Förderbedingungen
- Kopie des Auszahlungsbeleges der Landesförderung für Biomasseheizungen sowie Heizungswärmepumpen und
- Kopie der Rechnung aus der das Datum des Einbaus sowie das Objekt hervorgeht
3. Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, maximal jedoch EUR 400,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal EUR 800,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je kWp installierter Leistung, maximal jedoch EUR 1.000,- (10 kWp) gefördert.
Förderbedingungen
- Kopie des Auszahlungsbeleges der Landes- oder Bundesförderung für thermische Solaranlagen und/oder Photovoltaikanlagen
- Kopie der Rechnung, aus der das Datum des Einbaus sowie das Objekt hervorgeht
4. Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder
Die Kosten für im Vorarlberger Fachhandel erworbene Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder werden wie nachstehend angeführt einmaligen gefördert:
- Fahrradanhänger: 50 % des Kaufpreises, maximal EUR 150,-
- Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad: EUR 200,-
Förderbedingungen
- FörderungswerberInnen müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs und des Förderansuchens den Hauptwohnsitz in Sulz haben.
- Der Kauf muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service anbietet.
- Dem Förderantrag muss die Rechnung samt Zahlungsbestätigung beigelegt werden.
- Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
- Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) sowie ein Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad gefördert.
- Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet bzw. angeboten werden, dass sie für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
- Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche (Mindestzuladung 80 kg) ausgestattet sein.
- Alle geförderten Geräte müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
5. Willkommensticket
Neu zugezogene Personen erhalten auf Wunsch einmalig und gratis ein zweiwöchiges Willkommens-Ticket. Hierbei handelt es sich um ein „Erlebnis Ticket maximo“ des Vorarlberger Verkehrsverbundes für 1 bis 2 Personen. Es dient zum Kennenlernen des neuen Umfeldes, um sich neu zu organisieren und orientieren sowie zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und somit der Reduktion des Individualverkehrs.
Förderbedingungen
- Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes in Sulz
- Beantragung spätestens drei Monate nach Anmeldung
- maximal 2 Ticket je neuem Hauptwohnsitz
Allgemeine Hinweise
Förderungen sind schriftlich zu beantragen (Antrag im Download). Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss spätestens 12 Monate nach Fertigstellung, Inbetriebnahme oder Erwerb des förderwürdigen Vorhabens bei der Gemeinde Sulz eingereicht werden.
Förderwürdige Vorhaben i.S.d. § 3 Abs. 1 bis 3 und 6 müssen sich im Gemeindegebiet Sulz befinden. Bewegliche Gegenständen i.S.d. § 3 Abs. 4 und 5 müssen im Eigentum der Förderwerberin/des Förderwerbers mit Hauptwohnsitz in Sulz stehen.
Behördlich vorgeschriebene Maßnahmen werden nicht gefördert.
Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Auf die Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.