Musikschule
Der Musikschulbesuch von Kindern wird von der Gemeinde mit jährlich rund € 60.000,- gefördert. Die Gemeindeförderung wird ab dem Schuljahr 2009/10 direkt mit der Musikschule Rankweil abgerechnet. Den Eltern wird von der Musikschule nur noch der Selbstbehalt vorgeschrieben.
Die Förderkriterien für eine Förderung in einer auswärtige Musikschule:
- ein bestimmtes Musikinstrument wird in der Musikschule der Heimatgemeinde nicht angeboten
- eine spezielle Stilistik wird nicht angeboten (z.B. Jazz, Kirchenmusik, ...)
- Erforderliche Ergänzungsfächer werden nicht angeboten (z.B. Musikkunde Jazz-Pop-Rock)
- Für eine/n Schüler/in ist aus pädagogischen Gründen ein Lehrerwechsel angraten bzw. nicht angeraten. Dieser Wechsel wird insbesondere von der Lehrperson bzw. Schulleitung ausdrücklich empfohlen bzw. ausdrücklich nicht empfohlen.
- Wechsel des Wohnorts
- Die Schülerin, der Schüler besucht eine auswärtige Pflichtschule oder AHS/BHS und kann den Musikschulunterricht in der Hauptgemeinde nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen in Anspruch nehmen (z.B. Besuch Ganztagesklasse, zeitliche Unvereinbarkeit)
Gefördert wird die Differenz zwischen dem Tarif der Musikschule in der Heimatgemeinde und dem Auswärtigen-Tarif der Musikschule. Für ein Kind beträgt die Förderung 40 % bzw. von 50% bei mehreren Kindern.
Das Ansuchen zur Förderung des Musikschulunterrichts bei einer sprengelfremden Musikschule soll bei der für die Wohngemeinde zuständige Musikschule (Rankweil) eingereicht werden. Die Musikschulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des eigenen Fächerkantons und unter Berücksichtigung der Förderkriterien und spricht der zuständigen Wohnortgemeinde eine Förderempfehlung aus.
Der Förderbeitrag kann gegen Vorlage der Förderempfehlung der Musikschule, Vorschreibung und Zahlungsbestätigung im Gemeindeamt (Bürgerservice) beantragt werden.