Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie einer Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung

Gst-Nrn 124/1, 126, 127 (KG Sulz)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in der 25. Sitzung am 25.09.2024 gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Liegenschaften, Gst-Nrn 124/1, 126, 127 (KG Sulz), im Ausmaß von ca. 974,10 m² von derzeit „Bauerwartungsfläche Mischgebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ nach der erläuterten Plandarstellung als Entwurf beschlossen und das Auflageverfahren angeordnet.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in der 25. Sitzung am 25.09.2024 gemäß § 33 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung (MGZ 2, HGZ 3, BNZ 60) für die Liegenschaften, Gst-Nrn 124/1, 126, 127 (KG Sulz), im Entwurf beschlossen und das Auflageverfahren angeordnet.

Hinweis:
Die Entwürfe sind ab dem 30.10.2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Gemeinde Sulz für die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede/r Gemeindebürger/in oder Eigentümer/in von Grundstücken, auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Menschen mit schwerer Sehbehinderung wird der Entwurf während der Zeit der Veröffentlichung auf Verlangen erläutert. Eingelangte Änderungsvorschläge werden der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan zur Kenntnis gebracht.