Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan und Verordnung Maß der baulichen Nutzung

Gst-Nrn 1141, 1142 und 1152 (KG Sulz)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sulz hat in der Sitzung vom 30.04.2025 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Sulz gemäß § 23 Abs. 1 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., sowie gemäß §§12 Abs. 5 lit. b) i.V.m. 31 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., den Entwurf einer Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung betreffend die Grundstücke, Gst-Nrn 1141, 1142 und 1152 (KG Sulz),  beschlossen und das Auflageverfahren angeordnet.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen vom 06.05. bis 03.06.2025 auf dem Veröffentlichungsportal (www.gemeinde-sulz.at/veroeffentlichungsportal) veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Der Bürgermeister