Straßensperre

Gemeindestraße Lindenweg

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Zur Durchführung von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße „Lindenweg“ im Bereich der Zufahrt zu den Häusern „Lindenweg 15b, 17a und 17b“ (Gst-Nr 210/2, KG Sulz)

von Donnerstag 14.10.2021 – 6:00 Uhr bis Freitag 29.10.2021 – 18:00 Uhr

einseitig für den Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 8a) und 8b) StVO „FAHRBAHNVERENGUNG“, § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 5 StVO „WARTEPFLICHT BEI GEGENVERKEHR“ sowie § 53 Ziff. 7b StVO „WARTEPFLICHT FÜR GEGENVERKEHR“ kundzumachen. Darüber hinaus ist der Gefahrenbereich der Baustelle durch geeignete Maßnahmen zu sichern und die gefahrlose Benutzung der restlichen Fahrbahn sicherzustellen.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.