Straßensperre

Gemeindestraße Montfortstraße

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Die Gemeindestraße „Montfortstraße“ ist im rot markierten Bereich in der Zeit von

Mittwoch, den 27.10.2021 bis Freitag, den 29.10.2021 in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr

für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „Fahrverbot“ mit dem Vermerk „Zufahrt gestattet“ sowie § 53 Abs. 1) Ziff. 16b StVO „Umleitung“ kundzumachen. Hierauf ist auf Höhe der Kreuzungen „Montfortstraße“/„Hummelbergstraße“ sowie „Montfortstraße“/„Treietstraße“ hinzuweisen. Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.