Straßensperre "Im Studacker"

Zur Durchführung von Bauarbeiten für die Wasserversorgung ist die Gemeindestraße „Im Studacker“ ab Einmündung der Hausnummer „Im Studacker 3“ bis auf Höhe der Liegenschaft, Gst-Nr 2037, vom 17.02. bis 17.04.2025 für den gesamten Verkehr gesperrt.

VERORDNUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verord-nung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F..

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:
Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird zur Durchführung von Bauarbeiten die Gemeindestraße „Im Studacker“ ab Einmündung der Hausnummer „Im Studacker 3“ bis auf Höhe der Liegenschaft, Gst-Nr 2037, vom 17.02. bis 17.04.2025 für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den entspre-chenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ mit dem Zusatz „Zufahrt zur Baustelle gestattet.“, § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen.

Bei den Einmündungen „Müsinenstraße“ und „Landwaibelweg“ ist auf die eingeschränkte Befahrbarkeit hinzuweisen.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister
der Gemeinde Sulz
Mag. Michael Schnetzer