Straßensperre Lehenweg | 25.11. – 20.12.2024

Von Montag, 25.11.2024 bis Freitag, 20.12.2024 ist der„Lehenweg“ ab Einmündung „Alemannenstraße“ bis Einmündung „Schöffenweg“ für den gesamten Verkehr gesperrt.

VERORDNUNG des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird zur Durchführung von Bauarbeiten die Gemeindestraße „Lehenweg“ ab Einmündung „Alemannenstraße“ bis Einmündung „Schöffenweg“ in der Zeit von Montag, 25.11.2024 bis Freitag, 20.12.2024 für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“, § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen. Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Gemeinde Sulz
Mag. Michael Schnetzer