Straßensperrung Austraße

südlich der Schützenstraße

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Zur Durchführung von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße „Austraße“ von der Kreuzung „Austraße – Schützenstraße“ bis auf Höhe „Austraße 61“ in der Zeit von Montag, den 13.06.2022 bis Mittwoch, den 13.07.2022 für den gesamten Verkehr gesperrt.

Hierauf ist auf Höhe der Einmündungen in die „Schützenstraße“ sowie auf Höhe der „Montfortstraße“ hinzuweisen. Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma durch die Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ sowie § 53 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen. Darüber hinaus ist der Gefahrenbereich im Bereich der Baustelle entsprechend zu sichern.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister