Straßensperrung Austraße

nördlich der Schützenstraße

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Zur Durchführung von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße „Austraße“ von der Kreuzung „Austraße – Schützenstraße“ bis zur Kreuzung „Austraße – Schlößlestraße“ in der Zeit von Montag, den 13.06.2022 bis Freitag, den 16.09.2022 für den Verkehr gesperrt. Hierauf ist auf Höhe der Einmündungen in die „Schützenstraße“ sowie die „Schlößlestraße“ hinzuweisen.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma durch die Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 6c StVO „FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE“ mit der Zusatztafel „AUSGENOMMEN ANRAINER UND LIEFERVERKEHR“ sowie § 53 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen. Darüber hinaus ist der Gefahrenbereich im Bereich der Baustelle entsprechend zu sichern.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister