Straßensperrung Lehenweg

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 190 - StVO. 1960, BGBI Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBI.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Zur Durchführung von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße „Lehenweg“ im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im rot markierten Bereich für die Zeit von

Mittwoch, den 02.11.2022 bis Freitag, den 18.12.2022 und von
Montag, den 16.01.2023 bis Freitag, den 17.03.2023
für den gesamten Verkehr gesperrt. Hierauf ist auf Höhe der Einmündungen in die Gemeindestraßen „Alemannenstraße“ und „Schöffenweg“ hinzuweisen.

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ mit dem Vermerk „ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE GESTATTET“ sowie § 53 Abs. 1) Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen. Darüber hinaus ist der Bereich entsprechend abzusichern.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister