Straßensperrung Schützenstraße

Sanierung Engelbrücke

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Zur Durchführung von Bauarbeiten (Brückensanierung) wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Gemeindestraße „Schützenstraße“ im Bereich der „Engelbrüge“

von Montag, den 22.08.2022 bis Freitag, den 26.08.2022

für den gesamten Verkehr gesperrt. Hierauf ist auf Höhe der Einmündungen „Austraße“ hinzuweisen.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma durch die Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“, § 52 lit. a) Ziff. 14b „VERBOT FÜR FUSSGÄNGER“ sowie § 53 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ kundzumachen. Darüber hinaus ist der Gefahrenbereich im Bereich der Baustelle entsprechend zu sichern.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister