Straßensperre

Die Gemeindestraße "Schützenstraße" im Kreuzungsbereich mit der "Austraße" wird in der Zeit vom Freitag, 28.07.2023 bis Freitag, 11.08.2023 für 3 Tage einseitig und eine Nacht beidseitig für den gesamten Verkehr gesperrt.

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F..


Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird zur Durchführung von Belagsarbeiten die Gemeindestraße „Schützenstraße“ im Kreuzungsbereich mit der „Austraße“ in der Zeit vom

Freitag, 28.07.2023 bis Freitag, 11.08.2023

für 3 Tage einseitig und eine Nacht beidseitig für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 8 b) StVO „FAHRBAHNVERENGUNG“ links-seitig, § 50 Ziff. 8 c) StVO „FAHRBAHNVERENGUNG“ rechtsseitig, § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTEL-LE“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ mit der Zusatztafel „Zufahrt zur Baustelle gestattet“, § 52 lit. a) Ziff. 5 StVO „WARTEPFLICHT BEI GEGENVERKEHR“, § 53 Abs. 1 Ziff. 7a StVO „WARTEPFLICHT BEI GEGENVERKEHR“, § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“, kundzumachen.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO.1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.


Der Bürgermeister
Karl Wutschitz