Straßensperre

Die Gemeindestraße "Florianistraße" und "Sulzhofen" wird im Bereich der Kreuzung beider Straßen in der Zeit vom Montag, 24.07.2023 ab 06:00 Uhr bis Freitag, 11.08.2023 bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F..


Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs werden zur Durchführung von Bauarbeiten die Gemeindestraßen „Florianistraße“ und „Sulzhofen“ im Bereich der Kreuzung beider Straßen in der Zeit vom

Montag, 24.07.2023 ab 06.00 Uhr bis Freitag, 11.08.2023 bis 18.00 Uhr


für den gesamten Verkehr gesperrt. Hierauf ist ab der Einmündung in die Gemeindestraßen „Florianistraße“ und „Sulzhofen“ darauf hinzuweisen.


Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 50 Ziff. 15 StVO „VORANKÜNDIGUNG EINES LICHTZEICHENS“, § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ mit dem Zusatz „Zufahrt zur Baustelle gestattet“, § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ bei der Einmündung in die Gemeindestraßen „Florianistraße“ und „Sulzhofen“ kundzumachen.


Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.


Der Bürgermeister

Karl Wutschitz