Auflage Wählerverzeichnis

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl.Nr. 30/1999 i.d.g.F., wird kundgemacht:
Das Wählerverzeichnis für die am 13. September 2020 stattfindenden Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters und die allfällige Stichwahl des Bürgermeisters am 29. September 2020 liegt vom
20. Juli bis einschließlich 29. Juli 2020
am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
am Montag von 8.00 bis 11.00 Uhr,
am Montag von 14.00 bis 19.00 Uhr und
am Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
im Bürgerservice zur öffentlichen Einsicht auf.