Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung eines Bebauungsplanes
Beschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Sulz vom 30.04.2025
Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Sulz über die Änderung eines Bebauungsplanes
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sulz hat in seiner Sitzung vom 30.04.2025 den Entwurf einer Verordnung über die Änderung (Ersatzlose Aufhebung) des Teilbebauungsplanes Nr. 1 Sulzer Berg der Gemeinde Sulz vom 24.09.1984, Zahl: su031.3-1/1984), aufsichtsbehördlich genehmigt am 19. bzw. 22.02.1985, Zahl: VIIa-320.85.01, gemäß § 30 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, , in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011 und Nr. 4/2019 beschlossen.
Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal von 01.05. bis 30.05.2025 veröffentlicht (§ 32e Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F.).
Während der Zeit der Veröffentlichung können Gemeindebürger:innen oder Eigentümer:innen von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister