Veröffentlichung des Entwurfs zur Erlassung des Bebauungsplanes der Gemeinde Sulz

Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz vom 26.02.2025

Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz über die Erlassung des Bebauungsplanes der Gemeinde Sulz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2025 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Bebauungsplanes der Gemeinde Sulz (Aktenzahl: su031.3-1/2024) gemäß § 28 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt der Anlage 1 (Textteil), der Anlage 2 (Planteil) und dem Erläuterungsbericht werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal von 14.03. bis 11.04.2025 veröffentlicht (§ 32e Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F.).

Während der Zeit der Veröffentlichung können Gemeindebürger:Innen oder Eigentümer:Innen von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Der Bürgermeister