Kulturpass

    Informationen zum Kulturpass

    Person, Cutlery

    Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.

    Der Pass gilt für 1 Person. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

    Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen

    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (MindestpensionistInnen)

    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (nähere Infos dazu siehe bei KulturpasssKriterienErhalt)

    • AsylwerberInnen, Flüchtlinge