Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Der Pass gilt für 1 Person. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.
Anspruchsberechtigt sind:
Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (MindestpensionistInnen)
Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (nähere Infos dazu siehe bei KulturpasssKriterienErhalt)
AsylwerberInnen, Flüchtlinge