Sicherheitstipp Sicheres Vorarlberg

Faszination Traktor | Kindern gefahren begreiflich machen

Fahrzeuge und Maschinen, vor allem jene auf einem Bauernhof, üben auf Kinder eine besondere Anziehungskraft aus. Alles dreht und bewegt sich und auch die Geräusche, die so ein großes Gefährt macht, sind spannend. Da kennt die Neugier keine Grenzen. „Sie hören oder sehen etwas und plötzlich sind die Kinder mitten im Gefahrenbereich“, kennt Mario Amann von Sicheres Vorarlberg die Problematik.

Gefahren gehen aber nicht nur von Traktoren und anderen Erntemaschinen aus. Auch kleinere Maschinen, wie Kreissägen oder Holzspalter, die es in vielen Haushalten in Vorarlberg gibt, verlocken den Nachwuchs zum Ausprobieren.  Kinder können jedoch diese Gefahren noch nicht einschätzen.   „Darum ist es wichtig, den Sprösslingen die Risiken zu erklären und zu demonstrieren, was alles passieren kann, z. B. anhand eines sich aufwickelnden Tuches“, so Amann weiter.

„Die größten Gefahren gehen jedoch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus, weil Kinder von den Fahrzeuglenkenden oft nicht oder zu spät gesehen werden, wenn sie vor, hinter oder neben dem Traktor mit angehängter Arbeitsmaschine auftauchen“, erklärt Amann. Auch der tote Winkel darf hierbei nicht vergessen werden.

Aus diesem Grund sollte ihnen nachdrücklich klargemacht werden, dass sie genügend Abstand zu halten haben, auch wenn das Fahrzeug nur kurz stehen bleibt und sie keinen Blickkontakt mit dem/der Fahrer: in aufnehmen können. Am Bauernhof müssen Kinder wissen, wo ein sicherer Platz ist, wenn sich ein Traktor nähert.  Außerdem ist dafür zu sorgen, dass abgestellte Fahrzeuge gegen das Wegrollen gesichert sind, bei stehenden Fahrzeugen muss immer der Schlüssel abgezogen werden. Auch die an der Hydraulik angebauten Arbeitsmaschinen sollten konsequent abgesenkt werden.

Für die Beförderung von Kindern auf einem Traktor und Transporter gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht mitfahren.
  • Kinder zwischen 5 und 12 Jahren nur in geschlossenen Kabinen (bei geschlossenem Fenster) auf einem zugelassenen Sitz (s. Zulassung).
  • Ist ein Gurt vorhanden, gilt auch hier die Gurtpflicht.

Diese Sicherheitsbestimmungen für Kinder gelten auch für Ausfahrten mit „Oldtimern“. Achtung: Ähnlich wie im Auto schlafen Kinder offenbar trotz Lärm auch auf Traktoren schnell ein. Hier dient ebenfalls der Gurt der Sicherheit, damit bei einem Bremsmanöver nichts passiert.

Nicht zu vergessen ist auch die Aufsichtspflicht durch die Erwachsenen, besonders, wenn Kinder nur zu Besuch auf einem Bauernhof sind. Kostenlose Beratungstermine für Interessierte sowie Broschüren für Eltern und Kinder zum Thema Sicherheit auf dem Bauernhof gibt es bei der SVS unter sg.vbg@svs.at.