Lebensbescheinigung für Pensionsbezüge aus dem Ausland

Personen, die Pensionsbezüge aus dem Ausland erhalten, werden in einem Schreiben der jeweiligen Landesverwaltung aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Dies kann auf dem erhaltenen Schreiben durch die Gemeinde Sulz bestätigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) erfolgen kann.