Kulturpass

Informationen zum Kulturpass

Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.

Der Pass gilt für 1 Person. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.

Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (MindestpensionistInnen)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (nähere Infos dazu siehe bei KulturpasssKriterienErhalt)
    • AsylwerberInnen, Flüchtlinge
   KulturpassAntrag (PDF, 58 KB)