Kulturpass
Informationen zum Kulturpass
Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Der Pass gilt für 1 Person. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
- Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (MindestpensionistInnen)
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (nähere Infos dazu siehe bei KulturpasssKriterienErhalt)
- AsylwerberInnen, Flüchtlinge
KulturpassAntrag (PDF, 58 KB) |