Allgemeines
Die häufigsten Funde sind Schlüssel, Handys und Geldtaschen. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr beim Fundamt. Sollte sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht melden, werden diese Funde öffentlich versteigert, einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt.
Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Sulz eine Verlustbestätigung. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder Ähnlichem ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands wichtig, um Ihnen eine Auskunft über einen eventuellen Fund zu geben.
Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Sulz eine Verlustbestätigung. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder Ähnlichem ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands wichtig, um Ihnen eine Auskunft über einen eventuellen Fund zu geben.
Alle Fundgegenstände von Wert sind unter www.fundamt.gv.at einsehbar. Verlustgegenstände können hier aus den Fundbüchern der österreichischen Städte und Gemeinden gesucht, aber auch gemeldet werden.
Kontakt
Gemeinde Sulz
Bürgerservice
T +43 5522 44309
info@gemeinde-sulz.at
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