Hundehaltung
Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Sulz eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.
Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen.
Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.
Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt.
An- und Abmeldung
An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen oder können über das Online-Formular erfolgen.
Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung, welche online beantragt werden kann. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Röthis oder hier.
Kontakt
Gemeinde Sulz
Bürgerservice
T +43 552244309
info@gemeinde-sulz.at