Bebauungs- und Teilbebauungspläne
Bebauungs- und Teilbebauungspläne werden von der Gemeindevertretung in Anlehnung an den Flächenwidmungsplan erstellt und enthalten Festlegungen, wie in den einzelnen Bereichen des Gemeindegebietes gebaut werden darf.
Einsichtnahme
Um zu erfahren, ob und wie auf dem gewünschten Grundstück gebaut werden darf, liegen im Gemeindeamt sowie der Baurechtsverwaltung Region Vorderland die Bebauungspläne und Teilbebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf.
Änderung
Die Gemeindevertretung hat die gesetzliche Möglichkeit, die Bebauungs- und Teilbebauungspläne abzuändern. Im Zuge dessen kann eine zeitlich befristete Bausperre für das betroffene Gebiet für die Dauer von zwei Jahren verhängt werden. Innerhalb dieser Zeit können Neu-, Zu- oder Umbauten sowie Grundstücksteilungen nur unter gewissen Voraussetzungen von der Gemeindevertretung oder dem Gemeindevorstand bewilligt werden.
Die Entwürfe für die Änderungen oder Festsetzungen der Bebauungs- und Teilbebauungspläne werden sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt. Die Zeit der Auflegung wird an der Amtstafel oder auf der Homepage des Gemeindeamtes kundgemacht. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Diese werden in der Gemeindevertretung im Zuge der Beschlussfassung vorgelegt, stellen jedoch kein Rechtsmittel dar.