Bundespräsidentenwahl
Die letzte Bundespräsidentenwahl fand am 9. Oktober 2022 statt.
Der Bundespräsident wird laut Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BpräsWG auf sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das Volk statt. Er ist neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung.
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist (abgesehen) vom Wahlalter, nach dem jeweiligen Stichtag der Wahl zu beurteilen.
Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird die Wahlinformation automatisch per Post den Wählern zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.
Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.
Kundmachungen zur Wahl finden Sie in unserem Veröffentlichungsportal.