Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie einer Verordnung zur Festlegung des Wohnungsflächenanteils

Gst-Nrn 739, 740 (KG Sulz)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in der 21. Sitzung am 04.03.2024 gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Liegenschaft, Gst-Nr 739 (KG Sulz), im Ausmaß von ca. 2.533,5 m² von derzeit „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaft“ sowie der Liegenschaft, Gst-Nr 740 (KG Sulz), im Ausmaß von ca. 279,7 m² von derzeit „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaft“ nach der erläuterten Plandarstellung als Entwurf beschlossen und das Auflageverfahren angeordnet.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in der 21. Sitzung am 04.03.2024 gemäß § 33 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., eine Verordnung zur Festlegung des Wohnungsflächenanteils für die Liegenschaften, Gst-Nrn 739, 740 (KG Sulz), als Entwurf beschlossen und das Auflageverfahren angeordnet.

Hinweis:
Die Entwürfe sind ab dem 05.03.2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Gemeinde Sulz für die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede/r Gemeindebürger/in oder Eigentümer/in von Grundstücken, auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Menschen mit schwerer Sehbehinderung wird der Entwurf während der Zeit der Veröffentlichung auf Verlangen erläutert. Eingelangte Änderungsvorschläge werden der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan zur Kenntnis gebracht.