Veröffentlichung des Entwurfs zur Erlassung des räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Sulz

gemäß Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz vom 20.11.2023

Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Sulz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in ihrer Sitzung vom 20.11.2023 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Sulz (Aktenzahl: su031.1-1/2019) gemäß § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., beschlossen.

Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal
(
www.gemeinde-sulz.at/veroeffentlichungsportal) von 01.12.2023 bis 31.01.2024 veröffentlicht (§ 32e Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F.).

Während der Zeit der Veröffentlichung können Gemeindebürger:Innen oder Eigentümer:Innen von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Der Bürgermeister