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Anträge & Formulare

Meldezettel

Anmeldung des Wohnsitzes

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)

  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade

  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.

Digitale Ummeldung via ID Austria:
https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html


Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den max. Zeitraum von 18 Monaten gewährt.

Der Antrag auf Familienzuschuss muss bei Ihrem zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde abgegeben werden.

Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?
- Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
- Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
- Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.

Wer ist anspruchsberechtigt - ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den max. Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher als die Einkommenshöchstgrenze ist,
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Die Antragstellung ist auch online möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier.


Sozialhilfe

Hier steht der Antrag auf Sozialhilfe zum downloaden bereit.

Detaillierte Informationen zur Sozialhilfe finden Sie unter:

Sozialhilfe Vorarlberg


Duale Zustellung

Gemeindevorschreibungen digital zustellen

Die Gemeinde Sulz setzt einen weiteren Schritt zur Verwaltungsmodernisierung und bietet ab Herbst 2021 das Service der "Dualen Zustellung" für alle an.

Was bedeutet "Duale Zustellung"?
Die Rechnungen (Wasser-, Kanal-, Müllgebühren, Grundsteuer, Hundesteuer) werden Ihnen künftig auf elektronischen Wege oder wie bisher in Papierform zugestellt. Bei der Umstellung auf den elektronischen Zustelldienst erhalten Sie ein Mail mit einem Link zu Ihrer Gemeindevorschreibung inklusive dem erforderlichen Passwort. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenlos!

Was ist zu tun?
Für eine Anmeldung benötigen wir Ihre Zustimmung sowie das Sie uns den Antrag unter "Downloads" ausfüllen und unterschreiben.
Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Die anfallenden Gemeindeabgaben werden mittels Bankeinzug bequem, termingerecht und kostengünstig beglichen. Die Abbuchung erfolgt zur Fälligkeit von Ihrem Bankkonto.

Das ausgefüllte und unterfertigte Formular können Sie per Post an das Gemeindeamt Sulz; in den Briefkasten der Gemeinde Sulz; per Mail an info@gemeinde-sulz.at übermitteln.


Einziehungsauftrag für Lastschriften

Die beste Möglichkeit zur termingerechten Zahlung!

Sie möchten sich den Weg zur Bank zum Einzahlen Ihrer Gemeindeabgaben sparen?
Sie möchten den Einzahlungstermin nicht versäumen?

Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit eines Abbuchungsauftrages.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Sie sparen sich den Weg zur Bank

  • Sie versäumen keinen Fälligkeitstermin

  • Die Abbuchung erfolgt immer erst am Fälligkeitstag

  • Ein Abbuchungsauftrag ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden

Wenn Sie diese Vorteile nutzen wollen, dann unterschreiben Sie einen Einziehungsauftrag und geben diesen entweder bei Ihrer Hausbank oder im Gemeindeamt ab.



Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen

Das Formular „Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen“ ist für jede öffentliche Veranstaltung auszufüllen und anschließend entweder per Post an die Gemeinde Sulz, Hummelbergstraße 9, 6832 Sulz, oder per E-Mail an info@gemeinde-sulz.at zu übermitteln.

Reservierungsformular Gemeindegebäude

Das Formular "Reservierungsformular Gemeindegebäude" muss für jede Veranstaltung/Termin welche in einem Gemeindegebäude z. B.: VS Sulz (Foyer, Küche oder Turnsaal) oder im Kindergarten (Bungalow) stattfindet ausgefüllt und wieder an die Gemeinde Sulz, Hummelbergstraße 9, 6832 Sulz oder an info@gemeinde-sulz.at retourniert werden.