Hinweise:
Reisepass und Personalausweis sind ab 12 Jahren jeweils 10 Jahre gültig.
Es ist nicht möglich, den alten Reisepass/Personalausweis zu verlängern.
Trotz Restgültigkeit der Dokumente können jederzeit neue beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises kann nur persönlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.
Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Namensänderungen oder geänderten Personaldaten sind zusätzliche Nachweise erforderlich (Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis).
Für Kinder unter 18 Jahren: Lichtbildausweis des Kindes, gültiger Lichtbildausweis eines Erziehungsberechtigten, Heiratsurkunde oder Obsorge Bescheid der Eltern.
Reisepass/Personalausweis
Mit gültigem Reisepass/Personalausweis
Reisepass/Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass oder länger als 5 Jahre abgelaufen
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Kinder unter 18 Jahren
aktueller Lichtbildausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Erziehungsberechtigter mit gültigem Lichtbildausweis
Heiratsurkunde bzw. Obsorge Bescheid der Eltern
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten Reisepass
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: EUR 44,00
ab 12 Jahren: EUR 112,00
Kosten Personalausweis
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: EUR 39,00
ab 16 Jahren: EUR 91,00
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Sterbeurkunde
Diese Dokumente erhalten Sie im Standesamt Röthis.
Führerschein
Dieses Dokument erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.