Legalisator

    Ein Legalisator wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist befugt, Unterschriften auf Urkunden zu beglaubigen, die für das Grundbuch bestimmt sind – etwa bei Kaufverträgen oder Darlehensverträgen. Die Aufgabe des Legalisators beschränkt sich ausschließlich auf die Beglaubigung der Unterschrift, nicht auf die rechtliche Prüfung des Inhalts.

    Mit Erlass des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 04.08.2020 wurde als neuer Legalisator für Grundbuchssachen im Gebiet der Gemeinde Sulz

    Dr. Hannes Rauch, Rechtsanwalt
    Austraße 42
    6832 Sulz

    Kontakt:
    05522/21505
    dr-rauch.at

    per 25.09.2020 bestellt.