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Räumlicher Entwicklungsplan (REP)

Ziele und Erarbeitung

Die Gemeinde Sulz startete im Oktober 2019 den Prozess zur Erarbeitung eines Räumlichen Entwicklungsplanes (REP)

Mit der Novellierung des Raumplanungsgesetzes sind alle Vorarlberger Gemeinden verpflichtet, ihre Zielsetzungen zur räumlichen Entwicklung verbindlich festzulegen und in einem Räumlichen Entwicklungsplan darzustellen. In diesem „REP“ werden Ziele und Maßnahmen zu Themen wie Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Freiraumentwicklung und Mobilität formuliert. Er gibt Orientierung für die Stoßrichtung zukünftiger Strategien, Konzepte und Planungen in der Gemeinde.

Im Zuge des REP-Prozesses wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Vorschläge und Ideen für die zukünftige Entwicklung von Sulz einzubringen. Begleitet wurde die Gemeinde Sulz dabei von den Planungsbüros stadtland und Rosinak & Partner.

Parallel zur Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes für die Gemeinde Sulz wurde in der Region Vorderland-Feldkirch ein regionales Räumliches Entwicklungskonzept (regREK) erarbeitet. Durch die gleichzeitig stattfindenden Prozesse konnten regionale und kommunale Entwicklungen und Planungen ineinander greifen.

Bei der Erarbeitung wurde vor allem auf die dynamische räumliche Entwicklung in der Gemeinde und im Rheintal eingegangen, vorderstes Ziel ist die Sicherung der Lebensqualität für die Bevölkerung.


Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in ihrer Sitzung vom 04.03.2024 den räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Sulz (Aktenzahl: su031.1-1/2019) gemäß § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., beschlossen.

Dieser wurde mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 30.04.2024 (Zahl: VIIa-50.030.005-1II-14) aufsichtsbehördlich genehmigt und im RIS am 07.05.2024 (VBl.Nr. 7/2024) kundgemacht.