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Wahlen & Volksbegehren

Allgemeine Infos

Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen sind Möglichkeiten der Bevölkerung, direkten Einfluss auf die Geschehnisse in einer Demokratie zu nehmen. Dies geschieht auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene sowie auf EU-Ebene.

Grundsätzliche Voraussetzung für jede Wahl, Abstimmung oder Befragung ist das vollendete 16. Lebensjahr zum Stichtag sowie die Eintragung in der Wählerevidenz einer Gemeinde.

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Wahlen müssen Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sowie Österreicherinnen und Österreicher erfüllen, deren Hauptwohnsitz im Ausland ist.


Wichtige Infos/Links:

Wahlrecht für im Ausland lebende ÖsterreicherInnen
Eintragung in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz
Eintragung in die Europawählerevidenz für UnionsbürgerInnen

Wahlrecht für im Ausland lebende LandesbürgerInnen
Antrag ehemaliger LandesbürgerInnen auf Eintragung in die Wählerkartei


Antrag Wahlkarte

Wahlkarten für die Landtagswahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Sulz mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte bitte an die zuständige Gemeindewahlbehörde (siehe Wahlkarte) portofrei senden oder abgeben. Alle bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde eingelangten Wahlkarten fließen in das Gemeindeergebnis ein. Wahlkarten, die nach diesem Zeitpunkt per Post einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.


Bundespräsidentenwahl

Der Bundespräsident wird laut Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BpräsWG auf sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das Volk statt. Er ist neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist (abgesehen) vom Wahlalter, nach dem jeweiligen Stichtag der Wahl zu beurteilen.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird die Wahlinformation automatisch per Post den Wählern zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Die letzte Bundespräsidentenwahl fand am 9. Oktober 2022 statt.


Europawahl

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. Die Wahlen finden nach Ablauf dieser fünf Jahre wieder für den gleichen Zeitraum statt, sofern der Rat nicht nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen anderen Zeitpunkt festlegt.

Der Wahltermin wird durch Verordnung der Bundesregierung ausgeschrieben und in allen Gemeinden kundgemacht.

Die Stimmabgabe von Unionsbürgern, die nicht im Herkunftsmitgliedsstaat wohnen, können unter gewissen Voraussetzungen auch in einem anderen Mitgliedsstaat ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, Österreicherin/Österreicher, Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich und am Stichtag in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.


Die letzte EU-Wahl fand am Sonntag, 9. Juni 2024 statt
Die Ergebnisse für Österreich finden Sie unter: Ergebnisse der Europawahl 2024 - Österreich
Die Ergebnisse EU-weit finden Sie hier: Ergebnisse der Europawahl 2024 - Europäisches Parlament


Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl

Bei den Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen werden die Gemeindevertretung und der Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre gewählt. Vor der Wahl bekommt jeder Wahlberechtigte eine Wahlinformation sowie den Stimmzettel zugeschickt. In der Wahlinformation steht unter anderem, wo sich das Wahllokal befindet und zu welchen Uhrzeiten die Wahl möglich ist.

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl österreichischer Staatsbürger oder ausländischer Unionsbürger ist, in Sulz seinen Hauptwohnsitz hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sein werden.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt während der Öffnungszeiten im Bürgerservice auf.

Die Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen fand am 16. März 2025 statt.

Zum Ergebnis: https://citiesapps.com/official-notices/kundmachungen-gemeindevertretungs-und-buergermeisterwahlen-am-16-maerz-2025-68790fc52e7c4c9f1be39a72


Landtagswahl

Der Landtag entspricht dem Nationalrat auf Landesebene. Er ist das Landesparlament und einer der beiden essenziellen Teile bei der Kompetenzenteilung der österreichischen Gesetzgebung. Gesetze, welche auf Landesebene gültig sind, müssen im Landtag beschlossen werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl (§ 22 Abs. 1) Landesbürger ist, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Neben Landesbürgern sind auch jene Staatsbürger wahlberechtigt, die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger waren, sofern am Stichtag

  • der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und

  • die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Verbotszone: Im Gebäude des Wahllokals und im Umkreis von 100 Metern ist am Wahltag jede Art von Wahlwerbung zu unterlassen.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige. Weiters kann die Stimmabgabe in einem anderen Wahlbezirk erfolgen.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Landtagswahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Sulz mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte bitte an die zuständige Gemeindewahlbehörde (siehe Wahlkarte) portofrei senden oder abgeben. Alle bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde eingelangten Wahlkarten fließen in das Gemeindeergebnis ein. Wahlkarten, die nach diesem Zeitpunkt per Post einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt zeitgerecht während der Öffnungszeiten im Bürgerservice auf.


Nationalratswahl

Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat für die nächsten fünf Jahre gewählt. Der österreichische Nationalrat ist Teil des Parlaments und besteht aus 183 Abgeordneten. Einige seiner wichtigsten Funktionen sind die Gesetzgebung und Kontrollaufgaben, die in Form von Ausschüssen bearbeitet werden.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Die letzte Nationalratswahl fand 29. September 2024 statt.


Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz hat und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Jeder Stimmberechtigte hat sein Stimmrecht grundsätzlich in der Gemeinde auszuüben, in deren Wählerevidenz er eingetragen ist. Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können ihr Stimmrecht auch in einer anderen Gemeinde ausüben, sofern in dieser Gemeinde ein Eintragungsverfahren stattfindet.